Grundsatzerklärung

Verhalten im geschäftlichen Verkehr

Wir als Dienstleistungsunternehmen mit einer über 120-jährigen Geschichte und Tradition bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt und zur Verantwortung für ihre Liefer- und Wertschöpfungskette. Die Identifikation mit einem traditionellen Wertesystem und ethische Handlungsgrundsätze sorgen auf allen Unternehmensebenen für ein umweltbewusstes und nachhaltiges Arbeiten.

Wir sind uns unserer Rolle als verantwortlich handelndes Mitglied der Gesellschaft und damit unserer Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst. Deshalb bekennen wir uns zu Verhaltensgrundsätzen, die sich stringent aus diesem Bewusstsein ableiten lassen. Die Grundsätze bilden den Rahmen für unser unternehmerisches wie auch für unser gesellschaftliches Handeln.

Unser Verhaltenskodex ist ein seit Jahren gelebter Unternehmensgrundsatz, der in einem fortlaufenden Prozess regelmäßig überprüft und ggf. an neue gesetzliche Bestimmungen sowie andere Erkenntnisse und Anforderungen an uns selbst angepasst wird. Durch ihre Unterschrift haben sich alle Geschäftsführungen zur Einhaltung des Code of Conduct (2022) freiwillig selbstverpflichtet und werden diese Verantwortung an ihre Mitarbeitenden tragen.

Wir verpflichten uns, die Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der Lieferkette zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. Des Weiteren verpflichten wir auch unsere Lieferanten und Geschäftspartner zur Unterzeichnung des Supplier Code of Conduct.

1. STANDARDS UND RICHTLINIEN
Das Unternehmen hat sich verpflichtet, die international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Gesetze und Vorschriften einzuhalten und in dieser Hinsicht die Mindestanforderungen transparent zu gestalten.
Wir respektieren – unter anderem – die folgenden Rahmenvereinbarungen und Übereinkommen:

• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN
• UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
• OECD-Leitfäden
• ILO-Kernarbeitsnormen
• ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
• MiLoG – Mindestlohngesetz
• DSGVO /BDSG – Datenschutzgrundverordnung
• ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
• AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
• Charta der Vielfalt
• Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit
• Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
• Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPsÜbereinkommen)
• LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zusätzlich zu diesen Gesetzen und Vorschriften bilden die Richtlinien der Stölting Unternehmensgruppe die Grundlage für ein erfolgreiches, faires und umweltbewusstes Handeln, hier insbesondere:

• Unternehmenspolitik
• Code of Conduct
• Supplier Code of Conduct
• Compliance-Richtlinie
• Nachhaltigkeitsrichtlinie
• Arbeitsbedingungen-Richtlinie
• Gleichbehandlungs-Richtlinie
• Arbeits- und Gesundheitsschutz-Richtlinie
• HSE-Richtlinie

Unterscheiden sich die Vorschriften und geltenden Gesetze von den Anforderungen in dieser Grundsatzerklärung, so gilt die jeweils strengere Anforderung.
Diese Grundsatzerklärung gilt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen und Tochtergesellschaften.
Die Rechenschaftspflicht und die Transparenz dieser Erklärung werden durch regelmäßige Prüfungen, staatliche Kontrollmaßnahmen, Managementbewertungen und Nachhaltigkeitsberichte
gewährleistet.

2. RELEVANTE MENSCHENRECHTSTHEMEN
Durch herausragende Leistungen sowohl bei unserer Geschäftsentwicklung als auch bei unserem ethischen Verhalten halten wir die Menschenrechte ein. Wir achten die Menschenrechte innerhalb unseres Einflussbereiches und führen unsere Geschäfte in einer Weise, die uns zu einem vorbildlichen Arbeitgeber und Auftragnehmer macht.
Wir respektieren die Würde aller Menschen und unterstützen die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Wir lehnen alle Formen des physischen, sexuellen, psychologischen oder verbalen Missbrauchs unserer Mitarbeiter ab. Wir respektieren die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung, sowie die Vereinigungsfreiheit.
Wir wenden uns gegen jegliche Missachtung international anerkannter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen. Die Stölting Unternehmensgruppe steht insbesondere für nachfolgende Menschenrechte ein:

• Verbot von Kinderarbeit
• Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
• Verbot der Diskriminierung
• Angemessene Vergütung der Arbeitsleistung
• Wahrung der Arbeitsrechte und Arbeitssicherheit
• Faire Arbeitsbedingungen
• Freie Wahl des Arbeitsplatzes
• Wahrung des Rechts auf Bildung einer Koalition, Vereinigung und Kollektivhandlungen
• Rechtmäßiger Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften
• Wahrung von Land- und Kommunalrechten

3. RELEVANTE UMWELTRECHTSTHEMEN
Die Stölting Unternehmensgruppe setzt sich für eine vielfältige, lebendige und gesunde Umwelt ein. Daher bekennt sich die Unternehmensgruppe zur Förderung des Umweltschutzes und zur Schonung der natürlichen Ressourcen und unterstützt die internationalen Anstrengungen zum Klimaschutz.
Aus diesem Grund hat sich das Unternehmen dem verantwortungsbewussten Einsatz von natürlichen Ressourcen sowie der Vermeidung und Reduzierung von Umweltbelastungen wie Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch oder Abfällen verpflichtet, um die Umwelt nicht zu gefährden.
Damit sichergestellt wird, dass von unserer Seite möglichst keine Umweltgefährdungen ausgehen, werden Maßnahmen zu folgenden Themen eingeleitet:

• Klimawandel
• Abfälle
• Wasser
• Gefahrstoffe
• Luftverschmutzung
• Lärm
• Emissionen
• Bodendegradation
• Verlust von biologischer Vielfalt

4. UMSETZUNG MENSCHENRECHTLICHER & UMWELTBEZOGENER PFLICHTEN
Die Achtung der Menschen- und Umweltrechte ist ein fortlaufender Prozess. Die Umsetzung der spezifischen Maßnahmen unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung sowie Weiterentwicklung in Abhängigkeit mit den sich ändernden Bedingungen sowie unserer Geschäftspraktiken. Wir haben uns dazu entschlossen, die folgenden aufgeführten Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen aus dem LkSG anzuwenden:

4.1 VERANTWORTLICHKEITEN
Für die Wahrnehmung und Einhaltung aller menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten hat die Stölting Unternehmensgruppe klar die Verantwortlichkeiten im Risikomanagement definiert. Auf oberster Führungsebene sind die jeweiligen Geschäftsführungen der einzelnen Gesellschaften für die Achtung der Menschen- und Umweltrechte in unseren Geschäftstätigkeiten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten verantwortlich. Daneben hat Stölting zum 01.01.2023 die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten (menschenrechtsbeauftragter@stoelting-gruppe.de) benannt, welche das Risikomanagement im Sinne des LkSG überwacht und die operative Umsetzung durch Koordinierung und Überwachungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit dem IMS-Team, Einkauf und Rechtsabteilung sicherstellt. Der /Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich an die Geschäftsführung der Holding.
Für die operative Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse sind mehrere Abteilungen eingebunden, die zur Sicherstellung des LkSG regelmäßig sowie anlassbezogen über ihre Ergebnisse berichten.

4.2 RISIKOANALYSE
Die Kenntnis über potenzielle und tatsächliche Risiken stellt einen wesentlichen Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette dar. Unser oberstes Ziel ist es, potenziell Betroffene zu schützen und nachteilige menschen- und umweltrechtliche Auswirkungen auf sie zu erkennen, zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Dazu zählt insbesondere die Analyse der Risiken und Auswirkungen durch alle beschafften Produkte und Dienstleistungen. Das unternehmensweite Risiko- und Lieferantenmanagement wird zu diesem Zweck ausgebaut und um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten erweitert. Bei Bedarf (z.B. bei einem Lieferanten mit erhöhtem Risiko) werden weitere relevante Prozesse und Maßnahmen angestoßen, neue Risikofelder unserer Geschäftsbereiche und -beziehungen identifiziert, eingestuft oder kategorisiert.

In den Risikomanagementprozessen werden gemeldete Beschwerden sowie Kritik von Dritten berücksichtigt. Die Ergebnisse dienen als Basis für die Erstellung und Anpassung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, sowie Vorschriften, Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen, Prozesse und Schulungsthemen.

4.3 PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel verschiedener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern. Die Stölting Unternehmensgruppe lässt die Konformität der internen Prozesse regelmäßig durch externe Auditoren bestätigen. Dazu gehören beispielsweise die Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement), DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement), DIN 77200 (Standard für die Sicherheitsdienstleistungen), SCC**-VAZ 2021 (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) und die Berichterstattung gemäß Deutschem Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie Treibhausgasbilanz (THG)-Bericht nach GHG Protocol.
Wir werden diese Grundsatzerklärung sowie ihre dahinterliegende Menschenrechtsstrategie regelmäßig intern (z.B. an Mitarbeitende) sowie extern (z.B. Lieferanten, Kunden) kommunizieren. Die Werte dieser Grundsatzerklärung werden im Code of Conduct und in der Integritätsklausel der Beschaffungsverträge der Stölting Unternehmensgruppe berücksichtigt. Dabei wird eine Null-Toleranz-Politik gegenüber der Achtung der national und international anerkannten Menschenrechte sowie der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften angewendet.

4.4 BESCHWERDEMECHANISMUS & ZUGANG ZU ABHILFE
Die Prävention von Menschenrechtsverstößen und Umweltverletzungen steht für uns an erster Stelle. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagementsystem ist fundamentaler Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um Verletzungen innerhalb unseres Unternehmens oder in unserer Wertschöpfungskette zu vermeiden und Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
Stölting nimmt Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte ernst und stellt öffentlich zugängliche und vertrauliche Meldewege zur Verfügung, über die jede Person, jederzeit tatsächliche oder vermutete Verstöße von unserer Holding und den Tochtergesellschaften, Geschäftspartnern sowie Lieferanten melden kann. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung behalten wir uns angemessene Reaktionsmöglichkeiten vor. Unser Kontaktformular auf der Homepage (https://www.stoelting-gruppe.de/) sowie unsere E-Mail-Adresse (menschenrechtsbeauftragter@stoelting-gruppe.de) stehen jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung zur Verfügung. Über das System können Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten von Stölting, unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern abgegeben werden. Es werden zudem Zugangsmöglichkeiten in englischer Sprache angeboten.
Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch den Menschenrechtsbeauftragten, welche/r unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Zusätzlich wird die Geschäftsführung des Unternehmens über die Beschwerde informiert. Für das Hinweisgebersystem werden Prozesse definiert, dokumentiert und intern kommuniziert, die in die zukünftige Verfahrensanweisung einfließen. Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und anlassbezogen überprüft und ggf. angepasst.

4.5 WIRKSAMKEITSKONTROLLE
Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens und alle die damit verbundenen Sorgfaltsprozesse werden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und anlassbezogen überprüft und ggf. angepasst, um weiterhin nachteilige menschenrechtliche oder umweltbezogene Auswirkungen zu erkennen, zu verhindern und abzustellen.

4.6 BERICHTERSTATTUNG
Über die Fortschritte in der Umsetzung und Entwicklung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berichten wir in unserem jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die Öffentlichkeit.

5. KONTAKT FÜR FRAGEN UND INFORMATIONEN
Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechts- oder umweltrechts- bezogenen Themen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Menschenrechtsbeauftragten unter menschenrechtsbeauftragter@stoelting-gruppe.de oder kontaktieren uns über das Kontaktformular auf unsere Homepage https://www.stoelting-gruppe.de/.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Grundsatzerklärung zur Wahrnehmung und Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten tritt ab dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Sie wurde im Dezember 2022 von der Geschäftsführung der Stölting Service Group GmbH verabschiedet.

Gelsenkirchen, 15.12.2022